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In der Regel gilt bei allen Steinschlag-Schäden an der Windschutzscheibe: Wenn Ihr Auto teil- oder vollkaskoversichert ist, werden die Kosten für eine Steinschlag-Reparatur von Ihrer Versicherung komplett übernommen. Und das ohne Höherstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts. Muss eine Windschutzscheibe, eine Seitenscheibe oder eine Heckscheibe ausgetauscht werden, zahlen Sie bei Teil- oder Vollkaskoversicherung nur die mit Ihrer Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Auch wenn Sie über eine reine Haftpflichtversicherung verfügen, profitieren Sie von unseren fairen Preisen. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.